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Ratgeber Baufinanzierung

Bausparvertrag: wann er sich heute noch lohnt

Ein Bausparvertrag verbindet zwei Dinge: Sie sparen an, und Sie sichern sich für später ein Darlehen zu einem Zins, der heute schon feststeht. Als Geldanlage taugt er wenig. Als Zinssicherung und als Eigenkapitalbaustein kann er sich lohnen.

Empfehlungsprämie in aufsteigender Höhe
Das Prinzip

Wie Bausparen funktioniert

Beim Bausparen legen viele Sparer Geld in einen gemeinsamen Topf. Wer lange genug eingezahlt hat, bekommt aus diesem Topf ein Darlehen — finanziert von denen, die noch sparen. Deshalb hängt der Zeitpunkt der Zuteilung nicht nur an Ihnen, sondern auch am Zulauf der Kasse.

Sie vereinbaren zu Beginn eine Bausparsumme. Sie ist die Summe aus dem Guthaben, das Sie ansparen, und dem Darlehen, das Sie später abrufen dürfen. Üblich ist eine Aufteilung von vierzig Prozent Guthaben und sechzig Prozent Darlehen; je nach Tarif liegt der Guthabenanteil zwischen dreißig und fünfzig Prozent.

Der entscheidende Punkt: Der Zinssatz des Bauspardarlehens steht schon bei Vertragsabschluss fest. Er gilt unabhängig davon, wie sich das Zinsniveau bis zur Zuteilung entwickelt. Das macht den Bausparvertrag zu einer Versicherung gegen steigende Zinsen, die Sie nicht einlösen müssen.

Der Ablauf

Die vier Phasen eines Bausparvertrags

  1. Abschluss

    Sie legen Bausparsumme und Tarif fest. Fällig wird die Abschlussgebühr, üblicherweise ein bis anderthalb Prozent der Bausparsumme.

  2. Sparphase

    Sie zahlen den Regelsparbeitrag ein, bis das Mindestguthaben erreicht ist. Je nach Tarif und Sparrate dauert das mehrere Jahre. Prämien laufen mit.

  3. Zuteilung

    Mindestsparzeit, Mindestguthaben und Bewertungszahl stimmen. Jetzt können Sie Guthaben und Darlehen abrufen — oder sich nur das Guthaben auszahlen lassen.

  4. Darlehensphase

    Das Bauspardarlehen läuft zum vereinbarten Zinssatz. Es ist in aller Regel jederzeit und kostenfrei sondertilgbar, was es sehr flexibel macht.

Glossar

Die wichtigsten Begriffe

Bausparsumme

Guthaben plus Darlehen. Sie legt fest, wie viel Sie ansparen müssen und wie viel Darlehen Ihnen später zusteht.

Regelsparbeitrag

Der monatliche Betrag, den der Tarif vorsieht. Meist ein bestimmter Promillesatz der Bausparsumme.

Mindestguthaben

Der Anteil der Bausparsumme, der angespart sein muss, bevor zugeteilt werden kann. Üblich sind vierzig Prozent.

Bewertungszahl

Eine Kennziffer aus Sparleistung und Zeit. Sie entscheidet über die Reihenfolge der Zuteilung innerhalb der Kasse.

Zuteilung

Der Zeitpunkt, ab dem Guthaben und Darlehen verfügbar sind. Er lässt sich planen, aber nicht taggenau garantieren.

Abschlussgebühr

Einmalig bei Vertragsschluss, üblicherweise ein bis anderthalb Prozent der Bausparsumme. Sie wird meist mit den ersten Einzahlungen verrechnet.

Vom Staat

Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage

Zwei staatliche Zulagen können auf einen Bausparvertrag fließen. Beide sind an Einkommensgrenzen geknüpft, beide müssen beantragt werden und kommen nicht von allein.

Die Wohnungsbauprämie nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz beträgt zehn Prozent auf die jährliche Einzahlung, höchstens auf 700 € bei Alleinstehenden und 1.400 € bei zusammen veranlagten Paaren. Die Einkommensgrenze liegt beim zu versteuernden Einkommen von 35.000 € beziehungsweise 70.000 €. Die Prämie ist an eine wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden.

Die Arbeitnehmersparzulage nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz beträgt beim Bausparen neun Prozent auf bis zu 470 € vermögenswirksame Leistungen im Jahr, bei Paaren auf 940 €. Die Einkommensgrenze liegt seit 2024 bei 40.000 € beziehungsweise 80.000 € zu versteuerndem Einkommen. Beantragt wird sie über die Steuererklärung.

Einzelperson / Paar, Stand September 2026
MerkmalWohnungsbauprämieArbeitnehmersparzulage
Fördersatz10 %9 %
Geförderte Einzahlung700 € / 1.400 €470 € / 940 €
Höchste Zulage im Jahr70 € / 140 €42,30 € / 84,60 €
Einkommensgrenze35.000 € / 70.000 €40.000 € / 80.000 €
Antragbei der Bausparkasseüber die Steuererklärung
Nachgerechnet

Ein Beispiel mit 60.000 € Bausparsumme

Rechenbeispiel Bausparsumme 60.000 €, Mindestguthaben 40 Prozent
Anzusparendes Guthaben
24.000 €
Späteres Bauspardarlehen
36.000 €
Abschlussgebühr 1,0 %
600 €
Sparrate im Beispiel
250 € im Monat
Sparzeit bis zum Mindestguthaben
rund 8 Jahre
Wohnungsbauprämie über 8 Jahre
bis zu 560 €

Nach rund acht Jahren stehen 24.000 € Guthaben und ein Anspruch auf 36.000 € Darlehen zu dem Zins, der heute vereinbart wurde. Ob Sie das Darlehen abrufen, entscheiden Sie dann.

Beispielwerte ohne Guthabenverzinsung, gerundet – keine Kondition und kein Angebot. Sparzeit und Zuteilung hängen vom Tarif ab.

Die Entscheidung

Wann Bausparen trägt und wann nicht

Ein Bausparvertrag lohnt sich nicht pauschal. Er lohnt sich in bestimmten Lagen, und außerhalb davon ist er ein teurer Umweg.

Drei Situationen, die passen — und zwei, die nicht passen

  • Als Zinssicherung für die AnschlussfinanzierungLäuft Ihre Zinsbindung in acht bis zwölf Jahren aus, sichert ein Bausparvertrag den Zins für die Restschuld — ohne Abnahmepflicht, anders als beim Forward-Darlehen.
  • Zum Eigenkapitalaufbau vor dem KaufWer in einigen Jahren kaufen will, baut planbar Eigenkapital auf und nimmt die Prämien mit. Das angesparte Guthaben zählt voll als Eigenkapital.
  • Für absehbare ModernisierungenHeizung, Fenster oder Dach in zehn Jahren: Ein Bausparvertrag über die erwartete Summe verbindet Ansparen mit einem gesicherten Darlehenszins.
  • Nicht als GeldanlageDie Guthabenverzinsung ist niedrig und die Abschlussgebühr fällt sofort an. Wer nur sparen möchte, fährt anderswo besser.
  • Nicht bei unklarem ZeitpunktWenn Sie das Geld womöglich kurzfristig brauchen, passt Bausparen nicht. Die Zuteilung lässt sich nicht auf den Tag festlegen.
Häufige Fragen

Was uns zum Bausparen oft gefragt wird

Wann wird mein Bausparvertrag zugeteilt?

Wenn drei Bedingungen erfüllt sind: die vereinbarte Mindestsparzeit ist abgelaufen, das Mindestguthaben ist erreicht, und die Bewertungszahl liegt über der Zuteilungsgrenze. Die ersten beiden Punkte können Sie durch höhere Einzahlungen beschleunigen, den dritten nur bedingt. Einen taggenauen Zuteilungstermin kann Ihnen deshalb keine Bausparkasse garantieren.

Muss ich das Bauspardarlehen abrufen?

Nein. Nach der Zuteilung können Sie sich das Guthaben samt Prämien auszahlen lassen und auf das Darlehen verzichten. Genau darin liegt der Unterschied zum Forward-Darlehen, das eine Abnahmepflicht begründet. Sie haben also eine Option auf günstige Zinsen, keine Verpflichtung. Der Preis dafür ist die niedrige Verzinsung in der Sparphase.

Was passiert mit der Prämie, wenn ich das Geld anders verwende?

Die Wohnungsbauprämie ist an eine wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden. Nutzen Sie das Guthaben für etwas anderes, wird sie zurückgefordert. Für Verträge, die vor dem einundzwanzigsten Lebensjahr abgeschlossen wurden, gibt es eine einmalige Ausnahme. Klären Sie die Verwendung deshalb vor der Auszahlung mit Ihrer Bausparkasse.

Lohnt sich Bausparen als reine Geldanlage?

Als Geldanlage kaum. Die Guthabenverzinsung liegt traditionell sehr niedrig, und die Abschlussgebühr von üblicherweise ein bis anderthalb Prozent der Bausparsumme drückt die Rendite zusätzlich. Der Wert eines Bausparvertrags liegt im Darlehensanspruch zu einem heute festgelegten Zins und in den staatlichen Prämien, nicht in der Verzinsung.

Nächster Schritt

Passt ein Bausparvertrag zu Ihrem Vorhaben?

Wir rechnen Bausparen gegen Forward-Darlehen und freies Ansparen und sagen Ihnen offen, wenn sich der Vertrag nicht lohnt. Für Sie kostenfrei.

Stand: September 2026. Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Beratung; er ist keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Konditionen, Förderbedingungen und gesetzliche Regeln ändern sich laufend.