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Ratgeber Baufinanzierung

KfW und NRW.BANK: Förderung für Kauf, Bau und Sanierung

Für Kauf, Neubau und Sanierung gibt es zinsverbilligte Kredite und Zuschüsse von der KfW und aus der Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Regeln haben sich im Juli 2026 deutlich geändert. Hier steht, welche Programme es gibt und worauf es beim Zeitpunkt ankommt.

Gefördertes Effizienzhaus
Vorweg

Drei Regeln, die für jede Förderung gelten

Ohne diese drei Punkte geht es schief

  • Der Antrag kommt vor dem VorhabenWer schon beauftragt oder gekauft hat, bekommt nichts mehr. Der Antrag auf KfW-Förderung muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
  • Kredite laufen über die BankBei Förderkrediten stellen Sie den Antrag nicht direkt bei der KfW, sondern über Ihre Bank oder über uns. Nur die Heizungsförderung beantragen Sie selbst im KfW-Portal.
  • Mittel können ausgeschöpft seinFörderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ihre Finanzierung muss deshalb auch dann tragen, wenn die Förderung ausfällt.
Erwerb und Neubau

KfW-Programme für Kauf und Neubau

Für den Erwerb und den Neubau selbstgenutzten Wohnraums stehen mehrere Programme nebeneinander. Alle sind Kredite, keine Zuschüsse. Die folgende Übersicht nennt die Höchstbeträge nach den Merkblättern mit Stand Juli und August 2026.

KfW-Höchstbeträge, Stand September 2026
ProgrammWofürHöchstbetrag
124 WohneigentumsprogrammKauf oder Bau zur Selbstnutzung100.000 € je Vorhaben
297/298 Klimafreundlicher NeubauNeubau nach Effizienzstandard100.000 € je Wohneinheit
297/298 mit QNG-SiegelNeubau mit Nachhaltigkeitszertifikat150.000 € je Wohneinheit
296 NiedrigpreissegmentNeubau mit begrenzten Baukosten100.000 € je Wohneinheit
300 Wohneigentum für FamilienNeubau, Familien mit Kindern170.000 bis 270.000 €
308 Jung kauft AltBestandserwerb, Familien mit Kindern140.000 bis 180.000 €

Die familienbezogenen Programme 300 und 308

Bei den familienbezogenen Programmen der KfW gilt eine Einkommensgrenze: Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen darf bei einem Kind 90.000 € nicht übersteigen, je weiterem Kind kommen 10.000 € hinzu. Maßgeblich sind die Steuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor dem Antrag.

Programm 308 hat zwei harte Voraussetzungen. Die Immobilie muss zum Antragszeitpunkt laut gültigem Energieausweis in Energieeffizienzklasse F, G oder H liegen. Und sie muss innerhalb von 54 Monaten mindestens auf den Standard Effizienzhaus 85 EE oder Effizienzhaus Denkmal EE saniert werden. Diese Sanierungspflicht besteht fort, auch wenn im Sommer 2026 anderes berichtet wurde.

Bei 297 und 298 gibt es zusätzlich eine zeitlich befristete Stufe „Effizienzhaus 55“ mit 100.000 € je Wohneinheit. Sie setzt eine bereits vorliegende Baugenehmigung voraus. Einen Tilgungszuschuss gibt es in diesen Programmen nicht, sie wirken allein über den verbilligten Zins.

Bestand

KfW-Programme für Sanierung und Heizung

Hier hat sich zum 21. Juli 2026 am meisten geändert. Die Tilgungszuschüsse für die Effizienzhaus-Sanierung wurden deutlich gekürzt, und ältere Zahlen aus dem Netz stimmen nicht mehr. Für Anträge bis zum 20. Juli 2026 gelten die alten, höheren Sätze weiter.

Stand September 2026
ProgrammHöchstbetragBesonderheit
261 Wohngebäude Sanierung150.000 € je WohneinheitTilgungszuschuss 0 bis 10 % je Effizienzstufe
458 HeizungsförderungZuschuss, keine KreditsummeAntrag selbst im KfW-Portal
358/359 Ergänzungskredit120.000 € je Wohneinheitnur zusätzlich zu einer bestehenden Zusage
159 Altersgerecht Umbauen50.000 € je WohneinheitBarrierereduzierung und Einbruchschutz
455-B Barrierereduzierungderzeit nicht beantragbarFördermittel ausgeschöpft

Beim Programm 261 hängt der Tilgungszuschuss am erreichten Effizienzhausstandard: Effizienzhaus 85 EE und 70 EE erhalten keinen Zuschuss mehr, Effizienzhaus 55 EE und Denkmal EE jeweils 5 Prozent, Effizienzhaus 40 EE 10 Prozent. Zuschläge gibt es für die Klasse Effizienzhaus NH, für ein besonders schlechtes Ausgangsgebäude und für serielle Sanierung. Fachplanung und Baubegleitung werden mit 50 Prozent Tilgungszuschuss gefördert.

Der Ergänzungskredit 358/359 setzt eine bereits vorliegende Zuschusszusage der KfW oder einen BAFA-Bescheid voraus. Beim Investitionszuschuss zur Barrierereduzierung sind die Mittel erschöpft; erteilte Zusagen bleiben bestehen.

Nachgerechnet

Wie sich die Heizungsförderung zusammensetzt

Die Heizungsförderung 458 ist ein Zuschuss und setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen. Förderfähig sind 28.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten.

Rechenbeispiel Einfamilienhaus, förderfähige Kosten 28.000 €
Grundförderung
30 %
Klimageschwindigkeitsbonus
16 %
Einkommensbonus im Beispiel
30 %
rechnerisch zusammen
76 %
gedeckelt auf den Höchstsatz
70 %
Zuschuss
19.600 €

Die Einzelbausteine addieren sich, der Fördersatz ist aber auf 70 Prozent begrenzt; bei niedrigem Haushaltseinkommen sind bis zu 80 Prozent möglich. Der Einkommensbonus beträgt 40 Prozent bis 30.000 €, 30 Prozent bis 40.000 € und 10 Prozent bis 50.000 € zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.

Fördersätze nach dem KfW-Merkblatt 458 mit Stand Juli 2026. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab 1. Februar 2027 halbjährlich und entfällt ab 1. August 2028; der Betrag für die erste Wohneinheit sinkt ab 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 €.

Land

Die Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen

Neben der KfW fördert das Land über die NRW.BANK. Grundlage ist die Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen NRW 2026, gültig seit dem 3. April 2026. Das Land hat die öffentliche Wohnraumförderung Ende 2025 auf insgesamt zwölf Milliarden Euro bis 2027 aufgestockt.

Die Wohnraumförderung des Landes arbeitet mit einer anderen Einkommensgrenze als die KfW. Sie rechnet nicht mit dem zu versteuernden Einkommen, sondern mit einem anrechenbaren Einkommen nach dem Wohnraumförderungsgesetz NRW. Gruppe A hält die Grenze des § 13 WFNG ein, Gruppe B überschreitet sie um bis zu 40 Prozent.

Für Selbstnutzer in Oberhausen, das in Kostenkategorie 3 liegt, beträgt das Grunddarlehen 148.000 € in Gruppe A und 88.000 € in Gruppe B. Hinzu kommen Zusatzdarlehen: 24.000 € Familienbonus je Kind, 30.000 € für den Standard Effizienzhaus 40 und 11.500 € für barrierefreies Wohnen. Für Gruppe A liegt der Zinssatz nach der Richtlinie bei 0,5 Prozent über 30 Jahre, dazu kommt ein Tilgungsnachlass.

Für Modernisierungen fördert das Land bis zu 220.000 € je Wohnung, ab einer Bagatellgrenze von 5.000 €. Bei selbstgenutztem Wohneigentum der Gruppe A gibt es 25 Prozent Tilgungsnachlass. Das passt gut zu einem Modernisierungskredit.

Der Weg

Wer den Antrag stellt und in welcher Reihenfolge

Die beiden Förderwege unterscheiden sich grundlegend. Bei der KfW läuft der Kreditantrag über Ihre Bank oder über uns. Bei der Landesförderung stellen Sie den Antrag nicht bei der NRW.BANK, sondern bei der örtlichen Bewilligungsbehörde. In Oberhausen ist das die Stadt selbst, Bereich Wohnraumförderung und Wohnungsaufsicht im Technischen Rathaus.

  1. Förderfähigkeit klären

    Bevor irgendetwas beauftragt wird: Welches Programm passt, welche Einkommensgrenze gilt, welcher Effizienzstandard ist erreichbar.

  2. Fachliche Bestätigung einholen

    Für die Effizienzhaus-Programme bestätigt eine Energie-Effizienz-Expertin oder ein Experte die Planung. Ohne diese Bestätigung kein Antrag.

  3. Antrag stellen

    KfW-Kredite über die Bank, Heizungsförderung selbst im KfW-Portal, Landesförderung bei der Stadt. Immer vor Beginn des Vorhabens.

  4. Hauptfinanzierung darauf abstimmen

    Erst wenn feststeht, welche Fördermittel kommen, wird die Bankfinanzierung endgültig festgelegt. Sonst finanzieren Sie zu viel oder zu wenig.

  5. Nachweise führen

    Nach Abschluss der Arbeiten belegen Sie die Umsetzung. Erst danach werden Tilgungszuschüsse gutgeschrieben und Zuschüsse ausgezahlt.

Häufige Fragen

Was uns zur Förderung oft gefragt wird

Warum nennen Sie hier keine Förderzinssätze?

Weil sie sich zu schnell ändern und die KfW auf ihren Produktseiten selbst keine festen Sätze ausweist. Eine Zahl auf einer Ratgeberseite wäre binnen Wochen falsch und würde Sie in die Irre führen. Wir prüfen die tagesaktuellen Konditionen im Gespräch und stellen den Antrag, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben.

Kann ich KfW-Förderung und Landesförderung kombinieren?

Grundsätzlich ja, aber nicht beliebig. Beide Häuser haben eigene Regeln zur Kumulierung, und für dieselbe Maßnahme darf nicht doppelt gefördert werden. Weil die Programme unterschiedliche Einkommensbegriffe verwenden, lohnt eine Prüfung im Einzelfall fast immer. Wir rechnen die Kombination durch, bevor der erste Antrag rausgeht.

Was passiert, wenn die Fördermittel ausgeschöpft sind?

Dann wird nicht mehr bewilligt, bis neue Mittel bereitstehen. Das ist keine theoretische Sorge: Der Investitionszuschuss zur Barrierereduzierung ist derzeit wegen erschöpfter Mittel nicht beantragbar. Ihre Finanzierung sollte deshalb auch ohne Förderung tragen. Wir kalkulieren grundsätzlich so und behandeln die Förderung als Bonus.

Muss ich für ein KfW-Programm einen Energieberater einschalten?

Für die Effizienzhaus-Programme in Neubau und Sanierung ja. Dort bestätigt eine Energie-Effizienz-Expertin oder ein entsprechender Experte die Planung und später die Umsetzung. Die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung werden bei der Sanierung ihrerseits gefördert. Für die Heizungsförderung läuft der Antrag dagegen direkt über das KfW-Portal.

Nächster Schritt

Welche Förderung passt zu Ihrem Vorhaben?

Wir prüfen die tagesaktuellen Programme von KfW und Land, rechnen die Kombination mit Ihrer Bankfinanzierung durch und stellen die Anträge rechtzeitig. Für Sie kostenfrei.

Stand: September 2026. Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Beratung; er ist keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Konditionen, Förderbedingungen und gesetzliche Regeln ändern sich laufend. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wurde zum 21. Juli 2026 neu gefasst; Programmstände und Fördersätze prüfen wir vor jedem Antrag erneut.