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Ratgeber Immobilienkauf

Immobilie kaufen: der Ablauf von der Suche bis zum Schlüssel

Ein Immobilienkauf läuft in zehn Schritten ab, und die Reihenfolge entscheidet über den Erfolg. Wer erst besichtigt und dann rechnet, verliert Zeit und Verhandlungsposition. Wir zeigen den Weg vom Budget bis zum Schlüssel.

Schlüsselübergabe nach dem Kauf
Der Weg

Die zehn Schritte

  1. Budget und Finanzierungsrahmen klären

    Eigenkapital, tragbare Rate, Kaufnebenkosten. Erst wenn der Rahmen steht, beginnt die Suche sinnvoll. Dauer: ein bis zwei Gespräche.

  2. Suchen und vorauswählen

    Exposés, Portale, Makler, Eigentümerkontakte. Vorab prüfen: Lage, Baujahr, Energieausweis, Wohnfläche, Hausgeld oder Betriebskosten.

  3. Besichtigen

    Mindestens zweimal, davon einmal bei Tageslicht. Keller, Dach, Fenster, Heizung und Feuchtigkeit gehören auf jede Liste.

  4. Objekt prüfen

    Grundbuchauszug, Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlung, Instandhaltungsrücklage, Wohnflächenberechnung, Energieausweis.

  5. Kaufpreis verhandeln

    Mit Sachargumenten aus Schritt 4. Eine belastbare Finanzierungsbestätigung stärkt Ihre Position deutlich.

  6. Finanzierung final stellen

    Bankvergleich, Konditionen, Tilgung und Zinsbindung festlegen, Darlehensvertrag unterschreiben.

  7. Kaufvertragsentwurf prüfen

    Der Notar erstellt den Entwurf. Bei Verbrauchern soll er im Regelfall zwei Wochen vor dem Termin vorliegen.

  8. Notartermin

    Der Vertrag wird vollständig verlesen und beurkundet. Danach veranlasst der Notar die Auflassungsvormerkung im Grundbuch.

  9. Kaufpreis zahlen

    Erst nach der Fälligkeitsmitteilung des Notars. Sie kommt, wenn alle Voraussetzungen vorliegen — Vormerkung, Lastenfreistellung, Genehmigungen.

  10. Übergabe und Grundbucheintrag

    Schlüssel, Zählerstände und Übergabeprotokoll. Das Eigentum geht mit der Eintragung im Grundbuch über, oft einige Wochen später.

Schritt 1

Zuerst das Budget

Der häufigste Fehler in der Reihenfolge: erst verlieben, dann rechnen. Wer seinen Rahmen kennt, sucht gezielt und kann innerhalb weniger Tage zusagen. In umkämpften Lagen gibt genau das den Ausschlag.

In den Rahmen gehören drei Größen: Eigenkapital, dauerhaft tragbare Monatsrate und Kaufnebenkosten. In Nordrhein-Westfalen beträgt allein die Grunderwerbsteuer 6,5 Prozent des Kaufpreises, dazu kommen Notar, Grundbuch und gegebenenfalls die Maklercourtage. Diese Kosten finanzieren die meisten Banken nicht mit.

Wie das im Einzelnen zusammenspielt, steht in unserem Beitrag zum Ablauf einer Baufinanzierung. Dort finden Sie auch die Unterlagen, die Sie für die Zusage brauchen.

Schritt 3 und 4

Passt das Objekt zu Ihrem Leben?

Bevor wir über Zinsen sprechen, sprechen wir über Sie. Wie viele Personen werden in fünf Jahren in dieser Wohnung leben? Wie weit ist der Arbeitsweg, wenn sich beruflich etwas ändert? Ist das Haus im Alter noch zu bewirtschaften? Diese Fragen entscheiden über die Zufriedenheit stärker als ein Zehntelprozent beim Sollzins.

Wir sagen es Ihnen offen, wenn ein Objekt nicht passt. Auch dann, wenn wir daran nichts verdienen. Ein Kauf, der zwei Jahre später wieder rückgängig gemacht werden muss, kostet Sie Grunderwerbsteuer, Notarkosten und eine Vorfälligkeitsentschädigung, die sich beim Immobiliardarlehen nach dem entgangenen Zinsschaden der Bank richtet — und uns die Empfehlung, von der wir leben.

Auf der Sachebene gehören diese Unterlagen vor die Kaufentscheidung — bei Eigentumswohnungen zusätzlich Teilungserklärung, Wirtschaftsplan und die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen.

Diese Unterlagen liegen vor der Kaufentscheidung auf dem Tisch

  • GrundbuchauszugAbteilung II zeigt Wege-, Wohn- und Nießbrauchrechte, Abteilung III die Grundpfandrechte.
  • TeilungserklärungLegt bei Eigentumswohnungen fest, was Sonder- und was Gemeinschaftseigentum ist.
  • Protokolle der EigentümerversammlungZeigen anstehende Sanierungen und Streit in der Gemeinschaft.
  • InstandhaltungsrücklageIst sie zu niedrig, drohen Sonderumlagen — das ist ein Preisargument.
  • EnergieausweisMuss bei der Besichtigung vorgelegt werden und gibt einen ersten Hinweis auf die Heizkosten.
  • Betriebskosten oder HausgeldNach der Rate der zweitgrößte Dauerposten in Ihrem Haushalt.
Schritt 5 und 6

Preis und Finanzierungszusage

Verhandeln funktioniert über Sachargumente, nicht über Prozentforderungen. Ein anstehender Heizungstausch, eine unterfinanzierte Rücklage oder eine zu großzügig gerechnete Wohnfläche sind nachvollziehbare Argumente.

Ihr stärkstes Argument ist jedoch Verlässlichkeit. Verkäufer und Makler wählen häufig nicht das höchste Gebot, sondern das sicherste. Eine belastbare Finanzierungsbestätigung, die wir Ihnen vor der Verhandlung ausstellen, macht Sie zum bevorzugten Käufer — ohne dass Sie mehr bieten müssen.

Erst nach der Einigung wird die Finanzierung endgültig gestellt: Zinsbindung, Tilgung, Sondertilgungsrechte. Wir vergleichen dafür über 800 Bankpartner.

Schritt 7 und 8

Kaufvertrag und Notartermin

Notariell beurkundeter Kaufvertrag mit Siegel
Der Kaufvertrag über eine Immobilie bedarf nach § 311b BGB der notariellen Beurkundung — mündliche Absprachen davor sind unverbindlich.

Ein Kaufvertrag über ein Grundstück oder eine Wohnung ist nur wirksam, wenn er notariell beurkundet wird; das schreibt § 311b Absatz 1 BGB vor. Alles, was vorher besprochen wurde, gilt nur, wenn es im beurkundeten Text steht — einschließlich mitverkaufter Einbauküche, Reparaturzusagen und Übergabetermin.

Bei Verbraucherverträgen soll der Notar darauf hinwirken, dass Ihnen der beabsichtigte Vertragstext im Regelfall zwei Wochen vor der Beurkundung vorliegt. Diese Regel steht in § 17 Absatz 2a des Beurkundungsgesetzes und existiert genau dafür, dass niemand unter Zeitdruck unterschreibt. Wird die Frist unterschritten, sollen die Gründe in der Niederschrift stehen.

Im Termin wird der Vertrag vollständig verlesen. Unterbrechen Sie, sobald etwas unklar ist — dafür ist der Notar da, und er ist zur Neutralität verpflichtet. Prüfen Sie besonders Kaufpreisfälligkeit, Übergabetermin, Gefahrübergang, mitverkauftes Zubehör, Regelungen zu Altlasten und die Behandlung bestehender Rechte in Abteilung II des Grundbuchs. Mehr dazu in unserem Beitrag zu Kaufvertrag und Notartermin.

Schritt 9 und 10

Von der Vormerkung bis zur Übergabe

Nach der Beurkundung veranlasst der Notar die Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Sie sichert Ihren Anspruch auf Eigentumsübertragung und verhindert, dass die Immobilie zwischenzeitlich anderweitig verkauft oder belastet wird. Erst wenn die Vormerkung eingetragen ist, die Grundschulden des Verkäufers zur Löschung bewilligt sind und erforderliche Genehmigungen vorliegen, schickt der Notar die Fälligkeitsmitteilung.

Zahlen Sie nie vor dieser Mitteilung. Sie ist der Beleg dafür, dass Ihr Geld gegen eine gesicherte Rechtsposition fließt. Die Bank ruft das Darlehen auf Ihre Anweisung hin ab und überweist direkt an Verkäufer und Gläubigerbanken.

Parallel kommt der Grunderwerbsteuerbescheid. Nach der Zahlung erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung; ohne sie darf das Grundbuchamt Sie nach § 22 GrEStG nicht als Eigentümer eintragen. Die Eintragung selbst dauert je nach Amt einige Wochen bis Monate — bis dahin trägt die Vormerkung.

Die Übergabe findet meist zum vereinbarten Termin nach Zahlungseingang statt. Halten Sie Zählerstände für Strom, Gas, Wasser und Heizung fest, notieren Sie die Anzahl der übergebenen Schlüssel und fotografieren Sie den Zustand. Ein Übergabeprotokoll ist keine Förmlichkeit, sondern Ihr Beweismittel.

Häufige Fragen

Was uns zum Ablauf oft gefragt wird

Wie lange dauert ein Immobilienkauf insgesamt?

Von der unterschriftsreifen Finanzierungsanfrage bis zur Schlüsselübergabe vergehen in der Regel drei bis fünf Monate. Der Notartermin lässt sich meist innerhalb von drei bis vier Wochen nach der Einigung ansetzen, die Zahlung folgt sechs bis acht Wochen später, sobald die Fälligkeitsvoraussetzungen vorliegen. Die Suche nach dem passenden Objekt ist dabei der Teil, der sich am wenigsten planen lässt.

Muss ich den Kaufvertragsentwurf wirklich zwei Wochen vorher haben?

Bei einem Verbrauchergeschäft soll der Notar darauf hinwirken, dass Ihnen der beabsichtigte Text im Regelfall zwei Wochen vor der Beurkundung vorliegt. Das steht in § 17 Absatz 2a des Beurkundungsgesetzes. Wird die Frist unterschritten, sollen die Gründe in der Niederschrift festgehalten werden. Nutzen Sie die Zeit: Sie ist dafür gedacht, Fragen zu klären, bevor unterschrieben wird.

Wann geht die Immobilie in mein Eigentum über?

Nicht mit der Unterschrift beim Notar und auch nicht mit der Zahlung, sondern erst mit der Eintragung im Grundbuch. Bis dahin sichert die Auflassungsvormerkung Ihren Anspruch: Sie verhindert, dass die Immobilie zwischenzeitlich an jemand anderen verkauft oder belastet wird. Zwischen Zahlung und Eigentumsumschreibung vergehen je nach Grundbuchamt einige Wochen bis Monate.

Was ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Eine Bescheinigung des Finanzamts, dass der Eintragung des neuen Eigentümers keine steuerlichen Bedenken entgegenstehen. Ohne sie darf das Grundbuchamt Sie nach § 22 des Grunderwerbsteuergesetzes nicht eintragen. Das Finanzamt stellt sie aus, wenn die Grunderwerbsteuer bezahlt oder sichergestellt ist. Zahlen Sie den Steuerbescheid deshalb zügig, sonst verzögert sich die Umschreibung.

Sollte ich vor der Besichtigung schon mit der Bank sprechen?

Ja, und zwar bevor Sie ernsthaft suchen. Wer seinen Rahmen kennt, besichtigt gezielt und kann in der Verhandlung belegen, dass die Finanzierung steht. Wir erstellen dafür eine Ersteinschätzung mit Ihrem realistischen Budget, bevor ein konkretes Objekt auf dem Tisch liegt — kostenfrei und ohne Verpflichtung.

Nächster Schritt

Bevor Sie besichtigen: Rahmen klären

Wir rechnen Ihr Budget realistisch durch, stellen Ihnen eine Finanzierungsbestätigung aus und prüfen mit Ihnen, ob das Wunschobjekt zu Ihrem Leben passt. Für Sie kostenfrei.

Stand: September 2026. Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Beratung; er ist keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Konditionen, Förderbedingungen und gesetzliche Regeln ändern sich laufend.