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Rechner

Brutto-Netto-Rechner 2026

Was von Ihrem Bruttolohn übrig bleibt — mit allen Abzügen einzeln aufgeschlüsselt. Und umgekehrt: welches Brutto Ihr Wunsch-Netto ergibt.

Steuerunterlagen zur Finanzierung
Ihre Angaben
III und V für Verheiratete
nur Soli und Kirchensteuer
9 % Kirchensteuer, BY und BW 8 %
2026 im Schnitt 2,90 %
für den Zuschlag der Kinderlosen
mindert den Beitrag zur Pflegeversicherung
Ihr Nettolohn 2.497,42 €

Steuerklasse I, Lohnsteuerabzug 2026, alle Werte je Monat. Ihre Abrechnung kann abweichen.

3.800,00 €Bruttolohn
1.302,58 €Abzüge gesamt
476,08 € Lohnsteuer
0,00 € Solidaritätszuschlag
0,00 € Kirchensteuer
826,50 € Sozialabgaben, Ihr Anteil
Wohin Ihr Bruttolohn geht

Netto, Steuern und Sozialabgaben im Verhältnis.

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Ihre Abrechnung im Überblick
Ihre Abrechnung, Monat und Jahr nebeneinander
Positionim Monatim Jahr
Bruttolohn3.800,00 €45.600,00 €
Lohnsteuer476,08 €5.713,00 €
Solidaritätszuschlag0,00 €0,00 €
Kirchensteuer0,00 €0,00 €
Krankenversicherung332,50 €3.990,00 €
Pflegeversicherung91,20 €1.094,40 €
Rentenversicherung353,40 €4.240,80 €
Arbeitslosenversicherung49,40 €592,80 €
Abzüge gesamt1.302,58 €15.631,00 €
Nettolohn2.497,42 €29.969,00 €

Die Jahreswerte sind die ungerundeten Monatsbeträge mal zwölf. Sie können deshalb um wenige Cent von der zwölffachen Monatszahl abweichen.

Was der Arbeitgeber zusätzlich zahlt
Was Ihre Stelle den Arbeitgeber kostet
Arbeitgeberanteilim Monat
Rentenversicherung 9,30 %353,40 €
Arbeitslosenversicherung 1,30 %49,40 €
Krankenversicherung 7,30 % + halber Zusatzbeitrag332,50 €
Pflegeversicherung 1,80 %68,40 €
Arbeitgeberanteil gesamt803,70 €
Gesamtkosten der Stelle4.603,70 €
Netto, Steuern und Sozialabgaben nach Bruttolohn

Je Stufe gestapelt — mit steigendem Brutto wächst der Anteil der Steuern schneller als der Anteil der Abgaben.

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Unverbindliche Näherung, keine Steuerberatung. Der Rechner bildet den Lohnsteuerabzug 2026 nach dem amtlichen Programmablaufplan des Bundesministeriums der Finanzen vom 12.11.2025 sowie die Sozialversicherungsbeiträge nach den Rechengrößen 2026 ab; das Ergebnis gilt für den Regelfall eines gesetzlich versicherten Arbeitnehmers. Nicht berücksichtigt sind eingetragene Freibeträge, betriebliche Altersvorsorge, geldwerte Vorteile, Mehrfachbeschäftigung, private Krankenversicherung, sonstige Bezüge wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sowie der Übergangsbereich zwischen 603,01 € und 2.000 € monatlich. Verbindlich ist die Abrechnung Ihres Arbeitgebers. Wir sind Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO und Immobilienmakler nach § 34c GewO und dürfen weder steuerlich noch rechtlich beraten; verbindliche Auskünfte erteilen ausschließlich Ihr Finanzamt, Ihr Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Berechnung wird keine Haftung übernommen.

So rechnet der Rechner

Vom Bruttolohn zum Nettolohn

Zwischen dem, was im Arbeitsvertrag steht, und dem, was auf dem Konto ankommt, liegen sieben Abzüge: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer sowie die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Dieser Rechner geht denselben Weg wie das Abrechnungsprogramm Ihres Arbeitgebers — den amtlichen Programmablaufplan des Bundesministeriums der Finanzen vom 12. November 2025.

Warum der Steuertarif nicht auf das Brutto angewendet wird

Ein verbreiteter Fehler ist, den Einkommensteuertarif nach § 32a EStG unmittelbar auf den Bruttolohn anzuwenden. Das ergibt grob falsche Werte, weil vom Bruttolohn zuerst mehrere Beträge abgezogen werden: der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €, der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 €, bei Alleinerziehenden zusätzlich der Entlastungsbetrag von 4.260 € — und vor allem die Vorsorgepauschale. Sie steht stellvertretend für Ihre Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Erst auf das, was danach übrig bleibt, wirkt der Tarif mit seinem Grundfreibetrag von 12.348 €.

Eine Besonderheit, die viele Rechner falsch machen

In der Vorsorgepauschale wird für die Krankenversicherung nicht der allgemeine Beitragssatz von 14,6 % angesetzt, sondern der ermäßigte Satz von 14,0 %. Vom Lohn abgezogen werden dagegen die vollen 14,6 % plus Zusatzbeitrag. Beide Sätze kommen also in derselben Abrechnung vor, an verschiedenen Stellen. Ebenso wichtig: In Steuerklasse VI entfallen Arbeitnehmer- und Sonderausgaben-Pauschbetrag. Wer den kleinen 36-Euro-Betrag dort mitrechnet, liegt bei der Jahreslohnsteuer 14 bis 16 € daneben.

Kinderfreibeträge mindern die Lohnsteuer nicht

Das überrascht regelmäßig. Der Kinderfreibetrag beträgt 2026 zusammen mit dem BEA-Freibetrag 9.756 € je Kind — im Lohnsteuerabzug wirkt er aber ausschließlich auf den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Der Grund: Das Kindergeld von 259 € je Kind und Monat wird bereits laufend ausgezahlt und deckt die steuerliche Freistellung ab. Erst in der Einkommensteuererklärung prüft das Finanzamt von Amts wegen, ob die Freibeträge günstiger sind; wenn ja, wird das gezahlte Kindergeld wieder hinzugerechnet. Der Vorteil ist dann nur die Differenz.

Solidaritätszuschlag: für die meisten kein Thema mehr

Der Zuschlag beträgt 5,5 %, fällt aber erst an, wenn die Jahreslohnsteuer die Freigrenze von 20.350 € übersteigt — in Steuerklasse III sogar erst ab 40.700 €. In Steuerklasse I ist das erst bei einem Jahresbrutto zwischen 90.000 und 92.500 € der Fall. Darüber greift zunächst eine Milderungszone, in der höchstens 11,9 % des übersteigenden Betrags erhoben werden.

Die Sozialversicherung 2026

Die Beitragssätze betragen 18,6 % in der Rentenversicherung, 2,6 % in der Arbeitslosenversicherung, 14,6 % in der Krankenversicherung zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitrags und 3,6 % in der Pflegeversicherung. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich jeden dieser Beiträge zur Hälfte. Nur in der Pflegeversicherung gibt es Abweichungen: Kinderlose ab dem vollendeten 23. Lebensjahr zahlen 0,6 Punkte mehr, ab dem zweiten Kind unter 25 Jahren sinkt der Arbeitnehmeranteil um 0,25 Punkte je Kind bis zum fünften Kind, und in Sachsen trägt der Arbeitnehmer wegen des erhaltenen Buß- und Bettags 0,5 Punkte mehr.

Beiträge fallen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze an: In der Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt sie 2026 bei 101.400 € im Jahr, in der Kranken- und Pflegeversicherung bei 69.750 €. Seit 2025 gelten diese Grenzen bundeseinheitlich; eine Unterscheidung zwischen West und Ost gibt es nicht mehr.

Der Wunsch-Netto-Modus

Umgekehrt zu rechnen ist der praktisch wichtigere Fall: Sie wissen, was Sie zum Leben brauchen, und suchen das Brutto, das dabei herauskommt. Eine Formel dafür gibt es nicht, weil der Tarif in Stufen springt und die Beitragsbemessungsgrenzen Knicke erzeugen. Der Rechner geht deshalb den umgekehrten Weg: Er rät ein Brutto, rechnet vorwärts, vergleicht und halbiert das Suchfenster — so lange, bis das Ergebnis auf den Cent stimmt. Nützlich ist das vor Gehaltsverhandlungen und bei der Frage, was ein Wechsel der Steuerklasse tatsächlich bringt.

Zur Steuerklassenwahl

Die Kombination III/V bringt Verheirateten unterjährig mehr Netto, führt aber regelmäßig zu einer Nachzahlung, weil in Klasse V kein Grundfreibetrag berücksichtigt wird. Die Alternative ist das Faktorverfahren nach § 39f EStG: beide Partner in Klasse IV, dazu ein vom Finanzamt errechneter Faktor. Eine Überführung der Klassen III und V in dieses Verfahren war politisch geplant, ist aber nicht Gesetz geworden. Für 2026 gilt die bisherige Systematik unverändert.

Häufige Fragen zum Rechner

Warum weicht das Ergebnis von meiner Gehaltsabrechnung ab?

Der Rechner bildet den Regelfall ab: laufender Arbeitslohn, gesetzlich versichert, keine Einträge auf der Lohnsteuerkarte. Abweichungen entstehen vor allem durch eingetragene Freibeträge nach § 39a EStG, betriebliche Altersvorsorge, geldwerte Vorteile wie einen Dienstwagen, sonstige Bezüge wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld und den tatsächlichen Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse. Verbindlich ist immer die Abrechnung Ihres Arbeitgebers.

Wieso ändert sich mein Netto nicht, wenn ich Kinderfreibeträge eintrage?

Weil die Kinderfreibeträge im Lohnsteuerabzug nur auf den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer wirken, nicht auf die Lohnsteuer selbst. Solange Sie keinen Solidaritätszuschlag zahlen und nicht kirchensteuerpflichtig sind, bleibt das Netto unverändert. Der steuerliche Vorteil für Kinder steckt im monatlich ausgezahlten Kindergeld.

Was gilt zwischen 603 und 2.000 Euro im Monat?

Das ist der Übergangsbereich, umgangssprachlich Midijob. Dort zahlen Arbeitnehmer nach § 20 Abs. 2a SGB IV verminderte Sozialabgaben, die gleitend auf den vollen Anteil ansteigen. Dieser Rechner setzt in diesem Bereich die vollen Beiträge an und weist das Netto deshalb zu niedrig aus — er sagt das an der Stelle auch ausdrücklich.

Rechnet der Rechner auch für privat Versicherte?

Nur eingeschränkt. Bei privater Krankenversicherung setzt der amtliche Programmablaufplan die nachgewiesenen Basisbeiträge in die Vorsorgepauschale ein; diese Beträge stehen nur in Ihrem Versicherungsschein. Der Rechner zieht Ihren eingetragenen Beitrag vom Netto ab, rechnet die Lohnsteuer aber mit dem gesetzlichen Ansatz. Das Ergebnis ist in diesem Fall eine grobe Orientierung.

Warum brauche ich für eine Finanzierung das Netto und nicht das Brutto?

Banken rechnen ausschließlich mit dem verfügbaren Nettoeinkommen. Aus ihm werden Lebenshaltung, laufende Ausgaben und bestehende Kredite abgezogen; was bleibt, trägt die Rate. Wie das im Einzelnen aussieht, zeigt unser Haushaltsrechner.

Ist das eine Steuerberatung?

Nein. Wir sind Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO und Immobilienmakler nach § 34c GewO und dürfen weder steuerlich noch rechtlich beraten. Der Rechner ist eine Beispielrechnung. Verbindliche Auskünfte erteilen Ihr Finanzamt, Ihr Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein.

Was heißt Ihr Netto für eine Finanzierung?

Unverbindlich, kostenfrei und mit einem festen Ansprechpartner an Ihrer Seite.

Stand: September 2026. Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Beratung; er ist keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Konditionen, Förderbedingungen und gesetzliche Regeln ändern sich laufend.